Internetrecht
Von Abmahnungen hat wohl jeder gehört und fast jeder ist Betroffen. Was tun? Unterschreiben Sie nicht einfach die mitgeschickte Unterlassungserklärung. Aber schalten Sie auch nicht auf stur, sonst droht ein gerichtliches Verfahren.
Eltern haften nicht für Ihre minderjährigen Kinder. Sie können jedoch haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern verletzen. Ihrer Aufsichtspflicht genügen sie, wenn sie ihre Kinder im Umgang mit dem Internet aufklären und ihnen geeignete Regeln für den Weg durch das World Wide Web mitgeben.

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