Für Arbeitsverträge gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Er muss daher nicht schriftlich geschlossen sein. Kündigungen müssen hingegen schriftlich abgefasst, von dem Berechtigten unterzeichnet und dem Arbeitnehmer im Original ausgehändigt werden. Eine fristlose Kündigung Bedarf eines wichtigen Grundes, d.h. dass die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Dies ist in der Regel nur bei schwerwiegenden Verstößen gegeben.
Das Zeugnis muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Beurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für einen potenziellen neuen Arbeitgeber von Interesse sind.
Ein Anrecht auf Elternzeit hat, wer das Kind im eigenen Haushalt selbst betreut, erzieht und außerdem eine enge Beziehung zum Kind hat.

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